Die Mietpreisbremse 2026 gilt in über 400 deutschen Gemeinden und schützt Mieter vor überhöhten Neuvermietungspreisen. Ob sie in Ihrer Stadt aktiv ist und was das konkret für Ihre Miete bedeutet, erfahren Sie hier.
In welchen Städten gilt die Mietpreisbremse 2026?
Die Mietpreisbremse wird durch Landesverordnungen bestimmt. Jedes Bundesland legt fest, welche Gemeinden als "angespannter Wohnungsmarkt" gelten. Die Verordnungen wurden in den letzten Jahren mehrfach verlängert und gelten in den meisten Fällen bis mindestens Ende 2025 oder 2026. Die wichtigsten Städte im Überblick:
Übersicht nach Bundesland
- Berlin: Gesamtes Stadtgebiet - Verordnung gilt bis 31.05.2025 (Verlängerung erwartet)
- Bayern: München, Nürnberg, Augsburg, Erlangen, Regensburg und 162 weitere Gemeinden
- Hamburg: Gesamtes Stadtgebiet bis 2026
- Baden-Württemberg: Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Konstanz und weitere 87 Gemeinden
- Hessen: Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und 47 weitere Gemeinden
- NRW: Köln, Düsseldorf, Bonn, Münster und weitere 18 Gemeinden
- Brandenburg: Potsdam und 19 weitere Gemeinden im Berliner Umland
Wichtig: Die Mietpreisbremse limitiert die Neuvertragsmiete auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel. Neubauten (Erstbezug nach 01.10.2014) und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.
Was bremst die Mietpreisbremse konkret?
Vermieter dürfen bei einer Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Liegt die Miete darüber, können Mieter die Differenz zurückfordern - rückwirkend ab dem Zeitpunkt einer schriftlichen Rüge, und zwar für bis zu zweieinhalb Jahre. Wichtig: Ohne Rüge keine Rückforderung. Mehr dazu in unserem Artikel über häufige Fehler bei Nebenkostenabrechnungen, die ebenfalls oft ungerügt bleiben.
Häufige Fragen zur Mietpreisbremse
Gilt die Mietpreisbremse auch für meine bestehende Miete?
Nein - die Mietpreisbremse greift nur bei Neuabschlüssen eines Mietvertrags. Für laufende Mietverhältnisse gelten andere Instrumente, etwa die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (max. 15-20 Prozent in drei Jahren).
Wie rüge ich einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse?
Die Rüge muss schriftlich erfolgen - per Brief oder E-Mail an den Vermieter. Sie müssen keine bestimmte Form einhalten, aber klar benennen, dass Sie einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse geltend machen. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Rückforderungsfrist.
Fazit
Die Mietpreisbremse 2026 schützt Mieter in Hunderten deutschen Städten. Wer bei einem neuen Mietvertrag zu viel bezahlt, kann die Differenz zurückfordern - aber nur, wenn er aktiv wird. Eine kurze anwaltliche Prüfung klärt, ob in Ihrem Fall eine Rüge sinnvoll ist.
Quellen
- §§ 556d-556g BGB - Mietpreisbremse, Bundesministerium der Justiz, 2026
- Mietpreisbremsenverordnungen der Bundesländer, jeweilige Landesregierungen, 2024-2026