Jede zweite Nebenkostenabrechnung enthält Fehler - das zeigen Erhebungen des Deutschen Mieterbundes. Viele Mieter zahlen Jahr für Jahr zu viel, weil sie die Abrechnung nicht prüfen. Diese 5 Fehler sind besonders häufig.
Fehler 1: Nicht umlagefähige Kosten wurden berechnet
Vermieter dürfen nur bestimmte Betriebskosten auf Mieter umlegen - die sogenannten umlagefähigen Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV). Häufig werden Positionen berechnet, die nicht erlaubt sind: Verwaltungskosten, Reparaturen, Rücklagen für Instandhaltung oder Bankgebühren des Vermieters. Diese Kosten muss allein der Vermieter tragen.
Was ist nicht umlagefähig?
- Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Buchführung)
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Bankgebühren des Vermieters
- Kosten für Leerstände in der Anlage
- Kosten für die eigene Wohnung des Vermieters
Wichtig: Sie haben 12 Monate Zeit, Einwände gegen eine Nebenkostenabrechnung zu erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen - also nicht zu lange warten.
Fehler 2: Falsche Verteilerschlüssel
Die Nebenkosten werden auf alle Mieter im Haus aufgeteilt - nach einem im Mietvertrag festgelegten Verteilerschlüssel (z. B. Wohnfläche, Personenzahl). Fehler entstehen, wenn der Schlüssel falsch angewendet wird, Leerstände nicht korrekt berücksichtigt werden oder ein anderer als der vereinbarte Schlüssel verwendet wird.
Fehler 3: Abrechnungszeitraum stimmt nicht
Die Abrechnung muss einen Zeitraum von genau 12 Monaten umfassen. Weicht sie davon ab - etwa weil der Vermieter die Fristen verschoben hat - ist das ein formeller Fehler. Auch die Abrechnungsfrist selbst ist entscheidend: Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zusenden.
Fehler 4: Doppelt berechnete Positionen
Manchmal werden einzelne Kostenpositionen unter verschiedenen Bezeichnungen zweimal in Rechnung gestellt. Klassisches Beispiel: "Hausmeister" und "Gebäudemanagement" als separate Positionen, obwohl es sich um dieselbe Leistung handelt.
Fehler 5: Fehlende Belege und Belegeinsicht verweigert
Als Mieter haben Sie das Recht, alle Originalbelege der Nebenkostenabrechnung einzusehen (§ 259 BGB). Der Vermieter muss Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist Einsicht gewähren. Wird dieses Recht verweigert, berechtigt Sie das, Zahlungen zurückzuhalten.
Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung
Muss ich eine fehlerhafte Abrechnung bezahlen?
Einwendungen hemmen die Fälligkeit nicht automatisch. Zahlen Sie unter Vorbehalt und fordern Sie gleichzeitig schriftlich Korrektur. Falls Sie zu viel gezahlt haben, können Sie den Betrag zurückfordern.
Was tue ich, wenn der Vermieter Fehler nicht korrigiert?
Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen oder den Deutschen Mieterbund kontaktieren.
Fazit
Nebenkostenabrechnungen sind fehleranfällig - und Mieter tragen die Last, Fehler selbst zu erkennen und zu beanstanden. Eine professionelle Prüfung lohnt sich besonders bei hohen Nachzahlungen. Unsere Anwälte prüfen Ihre Abrechnung kostenlos.
Quellen
- Betriebskostenverordnung (BetrKV), Bundesministerium der Justiz, 2004 (zuletzt geändert 2021)
- § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz, 2026